Accesibilidad

4Unit Systems Integration GmbH ist bemüht, diese Website barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung beschreibt, wie weit wir dabei sind, welche Stellen noch nicht barrierefrei sind und wie Sie uns eine Barriere melden können.

Stand der Vereinbarkeit

Wir orientieren uns an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) in der Fassung 2.2, Stufe AA, und an der europäischen Norm EN 301 549. Diese Website ist mit diesen Anforderungen weitgehend vereinbar; einzelne Stellen erfüllen sie noch nicht.

Diese Einschätzung beruht auf einer eigenen Prüfung mit Tastatur, Vergrößerung und Vorleseprogramm sowie auf automatisierten Tests. Eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle hat noch nicht stattgefunden.

Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Stellen sind noch nicht vollständig barrierefrei:

  • eingebettete Inhalte anderer Anbieter, etwa Videos und Karten, deren Bedienung und Beschriftung wir nicht beeinflussen können
  • einzelne älteren Dokumente zum Herunterladen, die noch nicht nachträglich zugänglich gemacht wurden
  • Darstellungen mit vielen Zahlen, bei denen die Alternative in Textform noch knapper ist als die Abbildung

Was wir tun

Um Barrieren abzubauen, haben wir unter anderem folgende Maßnahmen getroffen:

  • die gesamte Website ist mit der Tastatur bedienbar, und der Fokus ist jederzeit sichtbar
  • Bedienelemente haben eine Beschriftung, die auch ein Vorleseprogramm ausgibt, und eine Mindestgröße für den Tastbereich
  • Farben sind so gewählt, dass der Kontrast die Anforderungen der Stufe AA erfüllt; Farbe allein trägt nie eine Aussage
  • Fenster und Hinweise halten den Fokus fest, lassen sich mit der Escape-Taste schließen und geben ihn danach zurück

Barriere melden

Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen oder brauchen Sie eine Information in einer anderen Form, schreiben Sie uns. Wir antworten innerhalb eines Monats und nennen dabei, wie und bis wann wir die Stelle beheben.

Telefon: +49 5682 73 48 26
E-Mail: info@4unit.com
Website: https://wp-saloon.com

Durchsetzungsverfahren

Erhalten Sie auf Ihre Meldung keine befriedigende Antwort, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für Barrierefreiheit wenden. In Deutschland ist das je nach Anbieter die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz oder die zuständige Marktüberwachungsstelle des Landes.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt und wird überprüft, sobald sich die Website wesentlich ändert, mindestens jedoch einmal im Jahr.

Fassung dieses Dokuments: Oktober 20, 2026